Fördermittelbeschaffung für Unternehmen

Wir holen für Sie heraus, was für Ihr Vorhaben an Förderung möglich ist, von der Prüfung bis zum bewilligten Antrag.

Fördermittel gibt es reichlich. Das Problem ist nicht das Geld, sondern die Frage, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, welche Fristen gelten und wie der Antrag formuliert sein muss, damit er durchgeht. Genau das übernehmen wir. Sie beschreiben Ihr Vorhaben, wir prüfen die Fördermöglichkeiten, kostenfrei und unverbindlich.

Nur für Gewerbe: Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Betriebe und Kommunen. Privatpersonen können wir über diesen Weg nicht beraten.

Energieberatung Mittelstand
Zuschuss möglich
bis zu 0 %
Erfolgsquote bei unseren Anträgen
0 %
erfolgreich gestellte Förderanträge
über 0

Für welche Vorhaben es Förderung gibt

Gefördert wird deutlich mehr, als die meisten Betriebe vermuten. Energetische Maßnahmen, Maschinen und Anlagen, und bei Hallen zählt vor allem, dass sie gewerblich genutzt werden. Ein Auszug aus der Praxis:

Dämmung und Gebäudehülle

Dach, Fassade, Kellerdecke, Fenster und Tore. Einzelmaßnahmen sind förderfähig. Sie müssen nicht das ganze Gebäude auf einmal sanieren.

Maschinenförderung

Neue Produktionsmaschinen und Anlagen im produzierenden Gewerbe. Ob Ersatz, Erweiterung oder Erstanschaffung: Wir prüfen für Sie, was möglich ist.

Hallenförderung

Hallenneubau, Hallensanierung, Hallenerweiterung und auch der Kauf einer Halle. Entscheidend ist die gewerbliche Nutzung, auch Kalthallen sind möglich.

Anbauten und Erweiterungen

Wer erweitert, plant ohnehin neu. Genau dann lassen sich Fördermittel am wirkungsvollsten einbinden.

Neue Heizung und Wärmeerzeugung

Wärmepumpe, Hallenheizung, Abwärmenutzung, Umstellung der Wärmeversorgung im Betrieb.

Einzelmaßnahmen

Beleuchtung, Druckluft, Kälte, Lüftung, Mess- und Regeltechnik. Auch der kleine Schritt kann gefördert werden.

Die Fördersätze unterscheiden sich je nach Programm, Unternehmensgröße und Vorhaben. Je nach Konstellation sind Zuschüsse von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten möglich. Was in Ihrem Fall realistisch ist, sagen wir Ihnen nach der Prüfung, konkret und ohne Schönrechnerei.

Wo in Ihrem Betrieb Fördermittel stecken

Klicken Sie auf einen Punkt in der Grafik.

So läuft die Fördermittelbeschaffung ab

1. Ihr Vorhaben

Sie schildern uns kurz, was Sie planen: Maßnahme, ungefähres Investitionsvolumen, Zeitraum. Ein Telefonat oder das Formular reicht aus.

2. Kostenlose Förderprüfung

Wir gleichen Ihr Vorhaben mit den aktuellen Bundes- und Landesprogrammen ab und sagen Ihnen, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist.

3. Antrag und Nachweise

Passt es, übernehmen wir die Antragstellung inklusive Berechnungen, Konzepten und Nachweisen, und behalten die Fristen im Blick.

4. Umsetzung und Auszahlung

Nach der Bewilligung setzen Sie um. Wir begleiten die Dokumentation bis zum Verwendungsnachweis, damit die Mittel auch ausgezahlt werden.

Wichtig: Fast alle Förderprogramme setzen voraus, dass der Antrag vor Auftragsvergabe und Maßnahmenbeginn gestellt wird. Wer zuerst bestellt und danach an Förderung denkt, verliert den Anspruch. Sprechen Sie uns deshalb früh an, am besten in der Planungsphase.

Energieberatung Mittelstand

Warum Betriebe uns mit ihren Anträgen beauftragen

Nur für Gewerbe und Kommunen

Unsere Fördermittelbeschaffung richtet sich an Unternehmen, produzierende Betriebe, Handwerk, Handel und kommunale Träger. Anfragen von Privatpersonen zur Sanierung des eigenen Wohnhauses können wir über diesen Weg nicht bearbeiten.

Häufige Fragen zur Fördermittelbeschaffung

Was kostet die Prüfung meines Vorhabens?

Nichts. Die Ersteinschätzung, ob und in welcher Höhe Ihr Vorhaben förderfähig ist, ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns mit der Antragstellung beauftragen, entstehen Kosten, und die kennen Sie vorher.

Wie hoch ist die Förderung?

Das hängt von Programm, Maßnahme und Unternehmensgröße ab. Möglich sind Zuschüsse von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten. Eine belastbare Aussage bekommen Sie nach der Prüfung Ihres konkreten Vorhabens.

Ist meine geplante Maschine förderfähig?

Im produzierenden Gewerbe sehr häufig ja. Statt vorab auszuschließen, sehen wir uns Ihr konkretes Vorhaben an. Die Prüfung kostet Sie nichts.

Muss ich das ganze Gebäude sanieren?

Nein. Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Beleuchtung oder eine neue Heizung sind eigenständig förderfähig. Bei Hallen stellt sich die Frage ohnehin nicht, dort geht es um Neubau, Sanierung, Erweiterung oder Kauf.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor der Auftragsvergabe. Sobald Sie bestellt oder beauftragt haben, ist die Förderung in der Regel verloren.

Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?

Je nach Programm und Auslastung der Fördermittelgeber von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Wir sagen Ihnen bei der Prüfung, womit Sie rechnen müssen.

Sie haben ein Vorhaben? Dann lassen Sie uns kurz draufschauen.

Ob Hallenneubau, Hallenkauf, Anbau, neue Heizung oder die nächste Maschine: Bevor Sie beauftragen, sollte geklärt sein, was an Förderung möglich ist. Die Prüfung kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Telefon: 04471 9644944
E-Mail: info@ar-nordenergy.de
Adresse: Sevelter Straße 1, 49661 Cloppenburg

Angebot ausschließlich für Gewerbe, Unternehmen und Kommunen.